1. Abschluss des Pauschalreisevertrages

    1.1 Anmeldung und Vertragsschluss
    Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde der Turkestan Travel UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Veranstalter“) den Abschluss eines Pauschalreisevertrages auf Grundlage der jeweiligen Ausschreibung und aller ergänzenden Informationen verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder über digitale Systeme (z. B. Internet) erfolgen. Der Vertrag kommt erst mit dem Zugang der Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung) durch den Veranstalter zustande, die keiner besonderen Form bedarf. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Veranstalter dem Kunden eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail oder Post) übermitteln.

    1.2 Abweichendes Angebot
    Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Veranstalters vor, an das er für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, sofern der Kunde innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder schlüssige Handlung (z. B. durch Leisten der Anzahlung oder Antritt der Reise) erklärt.

    1.3 Bindungsfristen
    Der Kunde ist an seine Reiseanmeldung für die Dauer von zehn Tagen gebunden. Bei elektronischen Buchungen verkürzt sich diese Frist auf fünf Tage. Innerhalb dieser Frist erfolgt die Bestätigung durch den Veranstalter.

    1.4 Kurzfristige Buchungen
    Bei Buchungen, die weniger als zwei Wochen vor Reisebeginn erfolgen, führt die sofortige Bestätigung bzw. die Zulassung zur Reise unmittelbar zum Vertragsschluss.

    1.5 Leistungsumfang
    Der Umfang der vertraglichen Reiseleistungen ergibt sich verbindlich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung/Rechnung.

    2. Allgemeine Vertragspflichten des Reiseveranstalters, Auskünfte und Hinweise

    2.1 Umfang der Leistungspflicht
    Die vertragliche Leistungspflicht der Turkestan Travel UG (haftungsbeschränkt) – im Folgenden „Reiseveranstalter“ genannt – umfasst die ordnungsgemäße Durchführung der Reise entsprechend der Leistungsbeschreibung sowie die fachkundige Beratung und Abwicklung des Buchungsauftrages. Hierzu zählt insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung der Reiseunterlagen, sofern diese nicht vereinbarungsgemäß direkt durch die jeweiligen Leistungsträger (z. B. Fluggesellschaften oder Hotels) übermittelt werden.

    2.2 Informationspflichten zu Einreise- und Gesundheitsbestimmungen
    Der Reiseveranstalter unterrichtet Staatsangehörige eines EU-Staates, in dem die Reise angeboten wird, über die jeweiligen Bestimmungen zu Pass- und Visumserfordernissen (einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente) sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. notwendige Impfungen). Diese Informationen erfolgen durch die Leistungsbeschreibung oder rechtzeitig vor der Buchung bzw. vor Reisebeginn unter Berücksichtigung etwaiger zwischenzeitlicher Änderungen. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

    2.3 Mitwirkungspflicht des Reisenden
    Nach erfolgter Unterrichtung gemäß Ziff. 2.2 obliegt es dem Reisenden selbst, die notwendigen Voraussetzungen für die Reiseteilnahme zu schaffen (z. B. Beantragung des Reisepasses), sofern sich der Reiseveranstalter nicht ausdrücklich und schriftlich zur Beschaffung der Visa oder behördlichen Bescheinigungen verpflichtet hat.

    2.4 Verantwortlichkeit bei Nichtantritt
    Kann die Reise infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen des Reisenden (z. B. ungültiges Visum, unvollständige Impfdokumente oder abgelaufene Reisedokumente) nicht angetreten werden, trägt der Reisende hierfür die alleinige Verantwortung, sofern dies auf seinem schuldhaften Verhalten beruht. In diesen Fällen findet die Regelung zu den Rücktrittskosten gemäß Ziff. [Nummer der Stornoregelung einfügen] entsprechende Anwendung.

    3. Zahlungen

    3.1 Anzahlung und Sicherungsschein
    Sämtliche Zahlungen auf den Reisepreis (Anzahlung sowie Restzahlung) sind nur nach Aushändigung des Sicherungsscheines gemäß § 651r Abs. 4 BGB zu leisten. Nach Abschluss des Reisevertrages wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig.

    3.2 Besonderheit bei Flugleistungen
    Abweichend von Punkt 3.1 können für vermittelte oder im Rahmen der Pauschalreise enthaltene Flugleistungen, die sofort nach der Buchung fest ausgestellt (ticketiert) werden müssen, die vollständigen Flugkosten unmittelbar nach Rechnungsstellung fällig werden. Dies dient der Deckung der Vorleistungskosten gegenüber der Fluggesellschaft.

    3.3 Restzahlung
    Der verbleibende Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn (Fälligkeit) ohne weitere Aufforderung zu zahlen, sofern die Reise nicht mehr aus den in Punkt 6 (Mindestteilnehmerzahl) genannten Gründen abgesagt werden kann und die Reiseunterlagen vorliegen oder dem Reisenden zur Verfügung gestellt werden.

    3.4 Kurzfristige Buchungen
    Bei Reiseanmeldungen, die weniger als 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis mit Erhalt der Reisebestätigung sofort fällig. Erfolgt die Buchung weniger als 10 Tage vor Reiseantritt, hat die Zahlung des gesamten Rechnungsbetrages einschließlich etwaiger Versicherungsprämien unverzüglich per Sofort-Zahlungsmittel (z. B. Echtzeitüberweisung) zu erfolgen.

    3.5 Aushändigung der Unterlagen
    Die vollständigen Reiseunterlagen (z. B. Hotelgutscheine, Beförderungsscheine) werden dem Reisenden nach vollständigem Zahlungseingang, jedoch frühestens nach Erreichen der Fälligkeit der Restzahlung, ausgehändigt oder elektronisch übermittelt.

    4. Preisänderungen nach Vertragsschluss

    4.1. Vorbehalt der Preiserhöhung
    Die Turkestan Travel UG (haftungsbeschränkt) behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn dies auf einer unmittelbar nach Vertragsschluss eintretenden Erhöhung der Beförderungskosten (insbesondere Treibstoffkosten), der Abgaben für bestimmte Leistungen (wie Flughafen- oder Hafengebühren) oder einer Änderung der für die Reise geltenden Wechselkurse beruht. Die Preiserhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisebeginn mehr als 20 Tage liegen.

    4.2. Berechnung und Fristen
    Der Reisepreis wird in dem Umfang geändert, in dem sich die Erhöhung der oben genannten Kostenfaktoren prozentual auf den Reisepreis auswirkt. Eine solche Preiserhöhung ist dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis des Grundes, spätestens jedoch bis zum 21. Tag vor Reisebeginn, auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich unter Angabe der Berechnung mitzuteilen.

    4.3. Rücktrittsrecht bei erheblichen Erhöhungen
    Übersteigt die Preiserhöhung 8 % des Gesamtreisepreises, kann die Turkestan Travel UG (haftungsbeschränkt) dem Reisenden diese nicht einseitig auferlegen. In diesem Fall kann der Veranstalter dem Reisenden die Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass dieser innerhalb einer angemessenen Frist entweder das Angebot annimmt oder kostenlos vom Vertrag zurücktritt. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung als angenommen. Der Reisende kann stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Ersatzreise verlangen, sofern der Veranstalter in der Lage ist, eine solche aus seinem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten.

    4.4. Recht auf Preissenkung
    Der Reisende kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn sich die in Ziffer 4.1. genannten Kostenfaktoren nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für den Veranstalter führt. In diesem Fall kann der Veranstalter von dem zu erstattenden Betrag die tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen und hat diese auf Verlangen des Reisenden nachzuweisen.

    5. Leistungsänderungen

    5.1 Vorbehalt der Leistungsänderung
    Abweichungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von der Turkestan Travel UG (haftungsbeschränkt) nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

    5.2 Informationspflicht
    Die Turkestan Travel UG (haftungsbeschränkt) ist verpflichtet, den Reisenden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnisnahme vom Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.

    5.3 Rechte des Reisenden bei erheblichen Änderungen
    Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, innerhalb einer von uns gleichzeitig mit der Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist:

    • der Änderung zuzustimmen,
    • unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder
    • die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, sofern wir eine solche Reise angeboten haben.

    Reagiert der Reisende gegenüber der Turkestan Travel UG (haftungsbeschränkt) nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf werden wir in der Erklärung über die Leistungsänderung ausdrücklich hinweisen.

    5.4 Gewährleistung
    Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Sofern die Durchführung der geänderten Reise bei gleicher Qualität mit geringeren Kosten für uns verbunden ist, werden wir dem Reisenden den Differenzbetrag erstatten.

    6. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten

    6.1 Rücktrittserklärung
    Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber der Turkestan Travel UG (haftungsbeschränkt) unter der im Impressum angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird im Interesse der Beweissicherung dringend empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail oder Brief) zu erklären.

    6.2 Entschädigungsanspruch
    Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert die Turkestan Travel UG (haftungsbeschränkt) den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen, sofern der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.

    6.3 Stornopauschalen
    Der Entschädigungsanspruch ist unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen wie folgt pauschaliert:

    • Bis einschließlich 42. Tag vor Reiseantritt: 25 % des Reisepreises
    • Vom 41. Tag bis 15. Tag vor Reiseantritt: 65 % des Reisepreises
    • Vom 14. Tag bis 7. Tag vor Reiseantritt: 85 % des Reisepreises
    • Ab dem 6. Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt: 90 % des Reisepreises

    6.4 Besonderheit bei Flugleistungen (Wichtig für Sie)
    Abweichend von Punkt 6.3 können für die in der Reise enthaltenen Flugleistungen gesonderte Bedingungen gelten. Sobald Flugtickets auf den Namen des Kunden ausgestellt wurden („Ticketierung“), fallen bei vielen Tarifen (insbesondere Sondertarifen für Zentralasien/Orient) Stornokosten der Fluggesellschaften von bis zu 100 % des Flugpreises an. Die Turkestan Travel UG (haftungsbeschränkt) behält sich vor, diese spezifischen Fremdkosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr an den Kunden weiterzuberechnen, sofern diese die unter 6.3 genannten Pauschalen übersteigen.

    6.5 Nachweis geringeren Schadens
    Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, der Turkestan Travel UG (haftungsbeschränkt) nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Pauschale ausweist.

    6.6 Konkrete Berechnung
    Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkret berechnete Entschädigung zu fordern, soweit nachgewiesen wird, dass wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall wird die Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffert und belegt.

    6.7 Reiseversicherung
    Die Turkestan Travel UG (haftungsbeschränkt) empfiehlt dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit (Reiseabbruchversicherung).

    6.8 Ersatzteilnehmer
    Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB (vormals § 651 b BGB) innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.

    7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

    7.1 Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm durch die Turkestan Travel UG (haftungsbeschränkt) ordnungsgemäß angeboten wurden, aus Gründen nicht in Anspruch, die ihm zuzurechnen sind (z. B. infolge vorzeitiger Rückreise, krankheitsbedingter Gründe oder sonstiger persönlicher Umstände), besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine anteilige Erstattung des Reisepreises.

    7.2 Die Turkestan Travel UG (haftungsbeschränkt) wird sich jedoch bei den jeweiligen Leistungsträgern (z. B. Hotels, Transportunternehmen) um eine Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, sofern es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen im jeweiligen Zielland entgegenstehen.

    7.3 Wir empfehlen dem Reisenden ausdrücklich den Abschluss einer Reiseabbruchversicherung, um das finanzielle Risiko bei unvorhergesehenem Reiseabbruch abzusichern.

    8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

    8.1 Voraussetzungen des Rücktritts
    Die Turkestan Travel UG (haftungsbeschränkt) kann wegen Nichterreichens einer ausdrücklich ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn:
    a) in der jeweiligen Reiseausschreibung sowie in der vorvertraglichen Information die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie der Zeitpunkt angegeben wurde, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Reisenden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und
    b) in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben und die damit verbundene Rücktrittsvorbehalt-Regelung hingewiesen wird.

    8.2 Rücktrittsfristen
    Ein Rücktritt seitens der Turkestan Travel UG (haftungsbeschränkt) ist dem Kunden gegenüber spätestens am 31. Tag vor dem vereinbarten Reisebeginn zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt absehbar sein, dass die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, wird die Turkestan Travel UG (haftungsbeschränkt) ihr Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben.

    8.3 Rückerstattung von Zahlungen
    Wird die Reise aufgrund des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt, erstattet die Turkestan Travel UG (haftungsbeschränkt) dem Kunden alle auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, in voller Höhe zurück.

    8.4 Ausschluss weitergehender Ansprüche
    Ein weitergehender Anspruch des Kunden auf Entschädigung ist im Falle eines berechtigten Rücktritts wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl ausgeschlossen.

    9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

    Die Turkestan Travel UG (haftungsbeschränkt) kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer entsprechenden Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in einem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist.

    Rechtsfolgen der Kündigung
    Kündigt die Turkestan Travel UG (haftungsbeschränkt) aus den vorgenannten Gründen, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis. Wir lassen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen erlangen, einschließlich der uns von den einzelnen Leistungsträgern (z. B. Fluggesellschaften, Hotels, lokale Agenturen) gutgebrachten Beträge.

    Zusatzhinweis für die Reiseleitung
    Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung nach einer verhaltensbedingten Kündigung trägt der Reisende selbst. Unsere Reiseleitung ist in diesen Fällen bevollmächtigt, die Interessen der Turkestan Travel UG (haftungsbeschränkt) wahrzunehmen und die Kündigung auszusprechen.

    10. Mitwirkungspflichten des Reisenden

    10.1. Mängelanzeige und Abhilfeverlangen
    Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reisende ist in diesem Rahmen verpflichtet, auftretende Reisemängel unverzüglich der Turkestan Travel UG (haftungsbeschränkt) oder der örtlichen Reiseleitung/Agentur anzuzeigen. Der Reisende kann Abhilfe auch direkt beim Reiseveranstalter an dessen Firmensitz (Rubensstr. 23, 12159 Berlin) ersuchen. Unterlässt der Reisende die Mängelanzeige schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des Veranstalters wird der Reisende spätestens mit den Reiseunterlagen unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist; sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Reisenden rechtlich anzuerkennen.

    10.2. Fristsetzung vor Kündigung
    Will der Reisende den Reisevertrag wegen eines erheblichen Reisemangels nach § 651l BGB kündigen, hat er der Turkestan Travel UG (haftungsbeschränkt) zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Veranstalter erkennbares Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist.

    10.3. Gepäckbeschädigung und Verspätung bei Flugreisen
    Bei Flugreisen sind Schäden oder Zustellungsverzögerungen von Reisegepäck nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) bei der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen Erstattungen in der Regel ab, wenn die Schadensanzeige nicht ordnungsgemäß ausgefüllt wurde. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. Zusätzlich ist der Verlust oder die Beschädigung von Gepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung anzuzeigen.

    10.4. Erhalt der Reiseunterlagen
    Der Reisende hat die Turkestan Travel UG (haftungsbeschränkt) umgehend zu informieren, sofern er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Flugscheine, Hotelvoucher) nicht innerhalb der mitgeteilten Frist vor Reisebeginn erhalten hat.

    11. Beschränkung der Haftung

    11.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung Die vertragliche Haftung der Turkestan Travel UG (haftungsbeschränkt)für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt:

    • a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
    • b) soweit die Turkestan Travel UG (haftungsbeschränkt) für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

    11.2 Deliktische Haftungshöchstsumme Die deliktische Haftung der Turkestan Travel UG (haftungsbeschränkt) für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils pro Reisendem und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von dieser Beschränkung unberührt.

    11.3 Haftungsausschluss für Fremdleistungen Die Turkestan Travel UG (haftungsbeschränkt) haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. optionale Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen). Voraussetzung ist, dass diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistung so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise sind.

    11.4 Abweichende Haftung bei Vermittlung Die Turkestan Travel UG (haftungsbeschränkt) haftet jedoch:

    • a) für Leistungen, welche die Beförderung des Reisenden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,
    • b) wenn und insoweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich geworden ist.

    12. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat

    12.1. Ansprüche wegen Reisemängeln
    Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende gegenüber der Turkestan Travel UG (haftungsbeschränkt) unter der im Impressum angegebenen Anschrift geltend zu machen. Eine Geltendmachung in Textform (z. B. per E-Mail oder Brief) wird empfohlen. Es wird darauf hingewiesen, dass für vertragliche Ansprüche des Reisenden die gesetzliche Verjährungsfrist von zwei Jahren gilt (§ 651j BGB).

    12.2. Besondere Fristen für Fluggepäck
    Abweichend von Punkt 12.1. sind Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen oder der Verlust von Reisegepäck bei Flugreisen nach den internationalen Übereinkommen unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Die Fluggesellschaften lehnen Entschädigungen in der Regel ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist.

    12.3. Meldefristen nach dem Montrealer Übereinkommen
    Bei Gepäckbeschädigung ist die Schadensanzeige innerhalb von 7 Tagen, bei Gepäckverspätung innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. Die Turkestan Travel UG (haftungsbeschränkt) empfiehlt zusätzlich, den Schaden unverzüglich auch gegenüber dem Reiseveranstalter anzuzeigen, um die Rechte aus dem Reisevertrag zu wahren.

    13. Verjährung

    13.1 Ansprüche wegen Körper- und Sachschäden
    Ansprüche des Kunden nach den §§ 651i bis 651n BGB, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen und auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Turkestan Travel UG (haftungsbeschränkt) oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt ebenfalls für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Turkestan Travel UG (haftungsbeschränkt) oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.

    13.2 Übrige Ansprüche
    Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651i bis 651n BGB verjähren in zwei Jahren.

    Wichtiger rechtlicher Hinweis: Die Verkürzung der Verjährungsfrist auf ein Jahr (wie in Ihrem alten Entwurf) ist im neuen Pauschalreiserecht für Reiseveranstalter gegenüber Verbrauchern rechtlich kaum noch sicher haltbar. Um Abmahnungen zu vermeiden und hochprofessionell aufzutreten, empfehle ich dringend die gesetzliche Frist von zwei Jahren.

    13.3 Beginn der Verjährung
    Die Verjährung nach den Ziffern 13.1 und 13.2 beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

    13.4 Hemmung der Verjährung
    Schweben zwischen dem Kunden und der Turkestan Travel UG (haftungsbeschränkt) Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

    14. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

    Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet die Turkestan Travel UG (haftungsbeschränkt), den Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren.

    Sofern die ausführende Fluggesellschaft zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht feststeht, ist die Turkestan Travel UG (haftungsbeschränkt) verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die den Flug voraussichtlich durchführen wird bzw. werden. Sobald die Identität der ausführenden Fluggesellschaft feststeht, wird der Kunde unverzüglich darüber unterrichtet.

    Im Falle eines Wechsels der dem Kunden genannten ausführenden Fluggesellschaft wird die Turkestan Travel UG (haftungsbeschränkt) den Kunden unverzüglich über den Wechsel informieren. Es werden alle angemessenen Schritte eingeleitet, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.

    Die Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der EU eine Betriebsuntersagung ergangen ist („Black List“), ist auf der Internetseite der Europäischen Kommission unter folgender Adresse abrufbar: https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_de.

      15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

      15.1 Informationspflichten
      Die Turkestan Travel UG (haftungsbeschränkt) wird den Reisekunden über allgemeine Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Diese Unterrichtung gilt für Staatsangehörige des Mitgliedstaates der Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisekunden oder etwaiger Mitreisender (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.

      15.2 Verantwortlichkeit des Kunden
      Der Reisekunde ist für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften eigenverantwortlich zuständig. Alle Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten (Stornogebühren), gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Turkestan Travel UG (haftungsbeschränkt) ihre gesetzlichen Informationspflichten schuldhaft nicht, unzureichend oder fehlerhaft erfüllt hat.

      15.3 Visabeschaffung
      Sofern die Turkestan Travel UG (haftungsbeschränkt) mit der Besorgung von Visa beauftragt wurde, haftet sie nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung. Eine Haftung tritt nur ein, wenn die Turkestan Travel UG (haftungsbeschränkt) eigene Pflichten aus dem Vermittlungs- oder Reisevertrag schuldhaft verletzt hat.

      16. Rechtswahl und Gerichtsstand

      16.1. Rechtswahl 
      Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Reisenden und der Turkestan Travel UG (haftungsbeschränkt) findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

      16.2. Ausländische Haftung
      Soweit bei Klagen des Reisenden gegen die Turkestan Travel UG (haftungsbeschränkt)im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden, ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

      16.3. Gerichtsstand des Reisenden
      Der Reisende kann die Turkestan Travel UG (haftungsbeschränkt) ausschließlich an deren Sitz in Berlin verklagen.

      16.4. Gerichtsstand des Veranstalters
      Für Klagen der Turkestan Travel UG (haftungsbeschränkt) gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. Für Klagen gegen Reisende bzw. Vertragspartner, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der Turkestan Travel UG (haftungsbeschränkt) in Berlin vereinbart.

      16.5. Vorrang zwingender
      Vorschriften Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl und den Gerichtsstand gelten nicht,

      • a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Reisenden ergibt;
      • b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Reisende angehört, für den Reisenden günstiger sind als die Regelungen in diesen Reisebedingungen oder die anwendbaren deutschen Vorschriften.

      17. Streitbeilegungsverfahren (Verbraucherschlichtung)

      Die Turkestan Travel UG (haftungsbeschränkt) weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass sie nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Veröffentlichung dieser Reisebedingungen für uns verpflichtend wird, informieren wir unsere Kunden hierüber in geeigneter Form.

      Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO:
      Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@turkestantravel.de.

      18. Schlußbestimmungen

      Salvatorische Klausel
      Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Reise- und Vermittlerbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine rechtlich zulässige Regelung zu ersetzen, die dem gewollten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.

      Anwendbares Recht und Gerichtsstand
      Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Reisenden und der Turkestan Travel UG (haftungsbeschränkt) findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand für Klagen gegen die Turkestan Travel UG (haftungsbeschränkt) ist Berlin.

      Aktualisierung
      Diese Reisebedingungen ersetzen alle vorherigen Fassungen.
      Stand: Februar 2026

      19. Datenschutz

      Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung anlässlich Ihrer Reisebuchung ist uns ein wichtiges Anliegen. Die Turkestan Travel UG (haftungsbeschränkt) verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten der Reisekunden ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu verarbeiten.

      Zweckbindung und Weitergabe
      Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zweckgebunden zur Abwicklung des Reisevertrages, zur Kundenbetreuung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten. Eine Weitergabe an Dritte (z. B. Leistungsträger wie Fluggesellschaften, Hotels oder lokale Agenturen in den Zielländern) erfolgt nur insoweit, als dies zur Durchführung der gebuchten Reise zwingend erforderlich ist.

      Weitere Informationen und Betroffenenrechte
      Ausführliche Informationen zum Umgang mit Ihren Daten sowie zu Ihren Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch finden Sie in unserer detaillierten Datenschutzerklärung unter:
      https://www.turkestantravel.de/datenschutzerklaerung/

      Auf ausdrückliches Verlangen übersendet die Turkestan Travel UG (haftungsbeschränkt) dem Reisekunden diese Datenschutzbestimmungen auch gerne in schriftlicher Form.

      20. Reiseveranstalter

      Die vertragliche Leistungspflicht als Reiseveranstalter obliegt der:

      Turkestan Travel UG (haftungsbeschränkt)
      Rubensstr. 23
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      Geschäftsführer: Anvar Shermatov

       

      Insolvenzabsicherung und Kundengeldabsicherung gemäß § 651r BGB:

      R+V Allgemeine Versicherung AG
      Bereich Banken/Kredit
      Raiffeisenplatz 1
      65189 Wiesbaden
      Versicherungsschein-Nummer: 050 90 101116085

      Gemäß den gesetzlichen Vorgaben händigen wir jedem Reisenden vor Entgegennahme von Zahlungen auf den Reisepreis einen Sicherungsschein aus. Dieser garantiert dem Reisenden im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters die Erstattung des gezahlten Reisepreises sowie die Übernahme der notwendigen Aufwendungen für die Rückreise.

      Stand der Information: 1. Januar 2024